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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CUBUS ® Hausverwaltung
Inhaber Heike Heckers
- Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.
- Wir erklären weiterhin, dass die gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Eigentümers bzw. Bevollmächtigten beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Eigentümers keine Haftung übernehmen.
- Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Information des Maklers aus dem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursachlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
- Der Empfänger des Objektangebotes hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Angebot bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
- Das vorliegende Angebot ist nur für den von uns genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Angebotes berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadensersatzanspruch.
- Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit von Provisionen getroffen wurde, gilt dass der Empfänger des Angebotes dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses den genannten v.-H.- Satz des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten hat.
- Der Empfänger des Angebotes hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
- Weicht der tatsächlich geschlossene Vertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Angebotes war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Angebot vereinbarte Provision bestehen.
- Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Empfänger des Angebotes in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägt wirtschaftlichen Verhältnis steht.
- Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Angebotes auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
- Kommt ein Vertrag über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung oder Verpachtung bleiben dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
- Der Empfänger des Angebotes bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Angebot hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
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